Fragen über Kosten

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten für den Aufenthalt bei LIV Leben in Vielfalt setzen sich zusammen aus Objektkosten / nicht personale Leistungen, den Betreuungskosten und den Kosten für private Auslagen.

In den Objektkosten / nicht personale Leistungen sind folgende Leistungen inbegriffen:
• Unterkunft und Infrastruktur inklusive Gebäude- und Verwaltungskosten
• Organisation und Administration für die Zurverfügungstellung der personalen und nicht personalen Leistungen
• Verpflegung

In den Betreuungskosten sind folgende Leistungen inbegriffen:
• Die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen

Unter private Auslagen fallen:
• Behinderungsbedingt notwendige Fahrten zu und von Werkstätten und Tagesstätten sind gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. g IFEG von der Institution sicherzustellen (Organisation). Die Finanzierung erfolgt ausserhalb der Behindertenhilfe. Grundsätzlich bezahlt diese die Person mit Behinderung selbst, subsidiär werden die Kosten über die Krankheitskosten der Ergänzungsleistungen (EL) vergütet.
• Fahrten zum Arzt oder zur Therapie sind grundsätzlich von der Person mit Behinderung zu organisieren. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls subsidiär durch die Krankheitskosten der EL.
• Freizeitfahrten gehen zu Lasten der Person mit Behinderung.
• Ferien
• Medikamente
• Taschengeld
• Kleider
• Persönliche Pflegeartikel, z.B. Parfüm
• Kennzeichnung und Flicken der persönlichen Wäsche
• Zahnarzt, ev. subsidiär durch die Krankheitskosten der EL
• Coiffeur, Pedicure
• Weitere Leistungen gem. Aufwand und Absprache
 

Was kostet ein Wohnheimplatz?

Für die ordentlichen Leistungen gelten jeweils die aktuellen Tariflisten nach IBB-Bedarfsstufe der IVSE. Die zu begleitende Person hat eine Kostenübernahmegarantie zum institutionellen Leistungsbezug.

Wie ist die Abwesenheitsregelung ?

Pro Jahr werden max. 60 Abwesenheitstage (Ferien, Wochenenden, Spital- oder Kuraufenthalt) anerkannt, für die pro Tag bei 24 Stunden Abwesenheit eine Vergütung ausbezahlt wird.

• Externe Unterkunft und Verpflegung (Mind. 24 Stunden à CHF 33.--)
• Sonden-Nahrung oder Verpflegung wird mitgegeben, daher nur Übernachtung à CHF 11.50. (Mind. 24 Stunden à CHF 11.50)
• Spital- / Kuraufenthalt à CHF 15.00 (Mind. 24 Stunden)

Für die direkte Auszahlung der Abwesenheitstage muss eine schriftliche Erlaubnis der finanziellen Beistandschaft bei LIV vorliegen.
 

Wer bezahlt die Transportkosten?

• Behinderungsbedingt notwendige Fahrten zu und von Werkstätten und Tagesstätten sind gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. g IFEG von der Institution sicherzustellen (Organisation). Die Finanzierung erfolgt ausserhalb der Behindertenhilfe. Grundsätzlich bezahlt diese die Person mit Behinderung selbst, subsidiär werden die Kosten über die Krankheitskosten der Ergänzungsleistungen (EL) vergütet.
• Fahrten zum Arzt oder zur Therapie sind grundsätzlich von der Person mit Behinderung zu organisieren. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls subsidiär durch die Krankheitskosten der EL.
• Freizeitfahrten gehen zu Lasten der Person mit Behinderung.
 

Kann ich nur Wohnen oder nur Tagesstruktur einkaufen?

Ja, mit dem neuen Behindertenhilfegesetz (BHG) soll gerade die Wahlfreiheit gefördert werden.

Warum gibt es Änderungen?

Bisher bezahlte der Kanton den Wohnheimen, Tages- und Werkstätten einen festgelegten Betrag für jede Person mit Behinderung. Dabei spielte es keine Rolle, wie viel Unterstützung die Person tatsächlich benötigte.
Mit dem neuen Behindertengesetz wird der Kantonsbeitrag für jede Person einzeln festgelegt. Das heisst: Je mehr Unterstützung eine Person benötigt, desto mehr bezahlt der Kanton an die zuständige Institution. Man nennt dies subjektorientierte Finanzierung.