Fragen über administrativen Ablauf

Wie ist die Betreuung in der Nacht geregelt?

Bis auf die Standorte Wohnheim Müllheimerstrasse und Wohnheim Pilgerstrasse und die Aussenwohngruppe Claragraben und das intensiv ambulante Wohnen haben alle Wohnheime eine aktive Nachtwache.
 

Wann kann ich meine Angehörigen/Freunde im Wohnheim besuchen/abholen?

Kontakte zu Angehörigen und Bezugspersonen sind ein wichtiger Teil im Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen in Institutionen. Daher fördern wir Kontakte zu Angehörigen, Freundinnen und Freunden und unterstützen Beziehungen zum umliegenden Wohnquartier. Besuche sind willkommen, auch Übernachtungen von Freundinnen und Freunden im Wohnbereich sind grundsätzlich möglich.

Bitte sprechen Sie die Besuche/ Abholzeiten mit der Gruppenleitung vor Ort ab
 

Wen kontaktiere ich bei Fragen zum WH Platz/TZ Platz?

Bei der Suche nach einem Platz nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsführerin auf oder mit der Fachstelle Behindertenhilfe Basel Stadt

Wer ist die Kontaktperson Personal, wenn es um Bewerbungen geht?

In den Inseraten sind die jeweiligen Kontaktpersonen benannt, bei Spontanbewerbungen Kontaktaufnahme mit DPA Frau Doess

Wie oft dürfen wir unsere Tochter/unseren Sohn nach Hause holen?

Besuche sind nicht beschränkt bei Abwesenheiten gilt jedoch die 60 Tage Regelung für Auszahlung „externe Unterkunft und Verpflegung“ und die Regelung von zusammenhängenden Abwesenheiten welche 60 Tage nicht überschreiten dürfen.
 

Wer ist die Ansprechperson bezüglich Fragen zur Kostenübernahmegarantie / Beitragsverfügung?

Ihre Ansprechperson finden Sie links oben auf der Kostenübernahmegarantie bzw. der Beitragsverfügung.
 

Fragen zur Individuellen Bedarfsermittlung

Mit der Einführung des neuen Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG) per 1. Januar 2017 werden Leistungen der Behindertenhilfe bedarfsgerecht ausgerichtet.
Deshalb durchlaufen Personen mit Behinderung, welche Leistungen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Kanton Basel-Stadt in Anspruch nehmen wollen, das Verfahren zur Individuellen Bedarfsermittlung.
Das Handbuch beschreibt die dazu notwendigen Schritte und enthält Wegleitungen zur Handhabung der Bedarfsermittlungsinstrumente. Hier finden Sie das Handbuch.
 

Fragen zur Selbsteinschätzung

Die Informations- und Beratungsstelle (INBES) unterstützt Personen mit Behinderung im Verfahren zur individuellen Bedarfsermittlung auf der Grundlage der kantonalen Gesetzgebung der Behindertenhilfe.
In diesem Verfahren können betroffene Personen in einer Selbsteinschätzung ihren individuellen Bedarf an Leistungen der Behindertenhilfe erkennen und beschreiben.
Weitere Informationen finden Sie hier.